4.2. Beteiligung der Eltern an schulischen Entscheidungsprozessen
Die Förderung von Partnerschaften zwischen Schule und Familie und eine verstärkte Einbindung der Eltern in die pädagogische Entscheidungsfindung kann ein sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung frühzeitiger Schulabgänge sein. Eine umfassende Beteiligung der Elternschaft an Entscheidungen in Fragen des Lernens, der schulischen Organisation und schulischer Aktivitäten sorgt für mehr Transparenz, fördert eine bessere Ausrichtung auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Familie und stärkt das Gefühl der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Bildungswesen. In den meisten europäischen Ländern ist die Rolle der Eltern in der Schule gesetzlich verankert, und ihre Rechte werden in Vorschriften über die genaue Ausgestaltung dieser Rechte gewährleistet. Es gibt Verfahren, um die Rechte der Eltern auf Beteiligung an bestimmten schulischen Entscheidungsverfahren sicherzustellen, etwa durch die Elternvertretung in Schulvorständen und -konferenzen. Die Eltern werden also dazu ermutigt, über ihre gewählten Vertreter an den verschiedenen Schulgremien teilzunehmen, insbesondere an Schul- und Klassenkonferenzen.