3.2. Die Teilnahme der Lernenden am Schulleben
Die Lernenden müssen sich für ihr Lernen verantwortlich fühlen und die Möglichkeit erhalten, ihre Ansichten zu äußern. Die Teilhabe an schulischen Entscheidungen und Aktivitäten stärkt das Zugehörigkeitsgefühl der Lernenden und kann zur Entwicklung von Führungsstärke und sozialer Kompetenzen beitragen. Es ist besonders wichtig, ausgegrenzte Schüler proaktiv einzubeziehen und ihnen Gehör zu verschaffen.
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Alle Mitgliedstaaten sehen in ihrer allgemeinen Schulgesetzgebung ein gewisses Maß an Kinderbeteiligung vor. In vielen Ländern wird die Beteiligung der Kinder innerhalb der Schule über formelle Mechanismen gefördert, beispielsweise in Schulkonferenzen oder eigenen gezielten Programmen. Allerdings besteht zwischen Gesetzgebung und Praxis noch eine Kluft, und nicht immer haben die Lernenden einen echten Einfluss auf grundlegende Aspekte in der Schule und des Lernens.
Dem Dialog in der Klasse, Diskussionen im Rahmen der Schülervertretung oder Debatten zu Themen des Schullebens und der Lernerfahrung sollte ausreichend Zeit gegeben werden. Die Beiträge der Lernenden sollten in den anschließenden Entscheidungen vollständig berücksichtigt werden. Erfolgreiche Angebote sind unter anderem:
- interaktiver Unterricht und dialogisches Lehren und Lernen (zum Beispiel in kleinen Gruppen), um den Lernenden mehr Gelegenheiten zu geben, ungezwungen über Themen zu sprechen, die sich auf ihr Lernen auswirken;
- Schulprojekte, an denen die ganze Schulgemeinschaft beteiligt wird (zum Beispiel „grüne“ Schulprojekte) und in denen die Schüler führende Funktionen in Schlüsselbereichen übernehmen;
- Erhebungen, Umfragen und andere Konsultationsformen, um die Meinungen der Lernenden einzuholen, sowie
- sinnvolle Einbeziehung der Lernenden (durch ihre Vertretung in Schulvorständen oder Schulräten) in schulische Entscheidungsprozesse sowie in Verfahren zur Evaluation und Verbesserung der Schule.
In Schweden enthält der Lehrplan für die Sekundarstufe II konkrete Vorgaben für die Schülerbeteiligung:
- In Schweden ist in dem Lehrplan für die Sekundarstufe II festgelegt, dass die Schüler in der Lage sein sollten, ihre eigene Bildung zu beeinflussen. Sie sollten kontinuierlich dazu ermutigt werden, aktiv an der Weiterentwicklung des Bildungsangebots mitzuwirken und sollten über sie betreffende Sachverhalte informiert werden. Die Schüler sollten immer die Möglichkeit haben, zu Sachverhalten die Initiative zu ergreifen, die im Rahmen ihres Einflusses auf pädagogische Fragen behandelt werden sollten. (Schwedisches Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung, Curriculum for the upper secondary school (Lehrplan für die Sekundarstufe II), Skolverket, Stockholm, 2013, S. 11).
- In England können die Schüler eigene Hinweise direkt an die nationale Kontrollbehörde (OFSTED, Office for Standards in Education, Children's Services and Skills) schicken.
- In Portugal sind die Schüler in der allgemeinen Schulkonferenz vertreten, die dafür zuständig ist, die Schulverwaltungsrichtlinien festzulegen und Schulevaluationen durchzuführen. Jede Klasse wählt zwei Vertreter.
- In Frankreich wählen die Schüler der Sekundarstufe II Vertreter für ihren Schülerrat, der wiederum Vertreter in die regionalen und nationalen Schülerräte entsendet.
- In Spanien leiten die Schüler ein Verfahren zur Konsensbildung in Bezug auf die Schulregeln, um einen gemeinschaftlicher Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt in der Schule zu entwickeln.
Weitere Informationen:
Europäische Kommission, Evaluation of legislation, policy and practice of child participation in the EU (Bewertung der Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und der Praxis der Kinderbeteiligung in der EU), Studienzusammenfassung von ECORYS, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2015.